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Hochlastzeitfenster
Individuelle Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV
Netzkunden mit atypischen Verbrauchsverhalten können nach § 19 Abs. 2 Satz 1 der
Stromnetzentgeltverordnung ein Sonderentgelt für die Netznutzung beantragen.
Hochlast-Zeitfenster gemäß Leitfaden BNetzA für: 2022
Referenzzeitraum: September des Vor-Vorjahres bis August des Vorjahres
Auf Basis des Referenzzeitraums ergeben sich nach dem Leitfaden der Bundesnetzagentur zur Genehmigung individueller Netzentgeltvereinbarungen – Stand Sept. 2011 – folgende Hochlastzeitfenster:
Netzebene der Entnahmestelle |
Frühling Mrz. - Mai |
Sommer Jun. - Aug. |
Herbst Sep. - Nov. |
Winter Dez. - Feb. |
Mittelspannung | - | 14:15 - 15:00 | - | - |
Umspg. MS/NS | - | 12:00 - 12:30 | - | - |
Niederspannung | 12:45 - 13:00 | 12:45 - 13:00 | - | - |
Zur Inanspruchnahme des Sonderentgelts müssen weiterführende Bedingungen erfüllt sein.
Diese orientieren sich am Leitfaden der Bundesnetzagentur Stand Dezember 2012
Hochlast-Zeitfenster gemäß Leitfaden BNetzA für: 2021
Referenzzeitraum: September des Vor-Vorjahres bis August des Vorjahres
Auf Basis des Referenzzeitraums ergeben sich nach dem Leitfaden der Bundesnetzagentur zur Genehmigung individueller Netzentgeltvereinbarungen – Stand Sept. 2011 – folgende Hochlastzeitfenster:
Netzebene der Entnahmestelle |
Frühling Mrz. - Mai |
Sommer Jun. - Aug. |
Herbst Sep. - Nov. |
Winter Dez. - Feb. |
Mittelspannung | - | 14:15 - 15:00 | - | - |
Umspg. MS/NS | - | 12:00 - 12:30 | - | - |
Niederspannung | 13:30 - 14:15 | 12:45 - 13:00 | - | - |
Zur Inanspruchnahme des Sonderentgelts müssen weiterführende Bedingungen erfüllt sein.
Diese orientieren sich am Leitfaden der Bundesnetzagentur Stand Dezember 2012
Hochlast-Zeitfenster gemäß Leitfaden BNetzA für: 2020
Referenzzeitraum: September des Vor-Vorjahres bis August des Vorjahres
Auf Basis des Referenzzeitraums ergeben sich nach dem Leitfaden der Bundesnetzagentur zur Genehmigung individueller Netzentgeltvereinbarungen – Stand Sept. 2011 – folgende Hochlastzeitfenster:
Netzebene der Entnahmestelle |
Frühling Mrz. - Mai |
Sommer Jun. - Aug. |
Herbst Sep. - Nov. |
Winter Dez. - Feb. |
Mittelspannung | 12:30 - 12:45 | 11:30 - 12:00 | - | - |
Umspg. MS/NS | 12:30 - 12:45 | 11:45 - 12:00 | - | - |
Niederspannung |
10:15 - 11:15 |
- | - | - |
Zur Inanspruchnahme des Sonderentgelts müssen weiterführende Bedingungen erfüllt sein.
Diese orientieren sich am Leitfaden der Bundesnetzagentur Stand Dezember 2012
Hochlast-Zeitfenster gemäß Leitfaden BNetzA für: 2019
Referenzzeitraum: September des Vor-Vorjahres bis August des Vorjahres
Auf Basis des Referenzzeitraums ergeben sich nach dem Leitfaden der Bundesnetzagentur zur Genehmigung individueller Netzentgeltvereinbarungen – Stand Sept. 2011 – folgende Hochlastzeitfenster:
Netzebene der Entnahmestelle |
Frühling Mrz. - Mai |
Sommer Jun. - Aug. |
Herbst Sep. - Nov. |
Winter Dez. - Feb. |
Mittelspannung | 12:45 - 13:15 | 12:45 - 13:15 | - | - |
Umspg. MS/NS | - | 12:45 - 13:15 | - | - |
Niederspannung | 13:30 - 14:00 | 10:45 - 11:45 | - | - |
Zur Inanspruchnahme des Sonderentgelts müssen weiterführende Bedingungen erfüllt sein.
Diese orientieren sich am Leitfaden der Bundesnetzagentur Stand Dezember 2012
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